Unternehmensformen

Beim Start eines Tochterunternehmens in den USA ist die Entscheidung für eine Gesellschaftsform eine der wichtigsten. Sie entscheidet, wieviel Steuern man zahlen muss und welche Formalitäten damit verbunden sind. Man unterscheidet zwischen nicht-haftungsbeschränkten und haftungsbeschränkten Formen.

Nichthaftungsbeschränkte Unternehmensformen

Sole Proprietorship

Ein Unternehmen in privater Hand bezeichnet man in den USA als Sole Propriertorship. Es ist die einfachste Unternehmensstruktur und besteht meist aus einer Einzelperson, welche das Unternehmen besitzt und leitet. Als nachteilig kann erachtet werden, dass nur einer allein für die Firma verantwortlich ist, und es bei dieser Art Unternehmen schwierig ist, Kapital aufzutreiben. Ausserdem haftet der Eigentümer unbeschränkt mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens und ist selber steuerpflichtig. Für diese Form muss nur eine Business License beantragt werden.

General Partnership

Bei einem General Partnership haften alle Partner unbeschränkt für das Unternehmen und leiten es gemeinsam. Der Gewinn ist von jedem nach Anteilen selbst zu versteuern. Ein Partnership ist kostenintensiver als ein Sole Proprietorship und mit mehr Rechts- und Verwaltungsaufwand verbunden. Für diese Unternehmensform reicht es ebenso eine Business License zu beantragen und sie ist vergleichbar mit der deutschen GbR.

Haftungsbeschränkte Unternehmensformen

Limited Partnership

Ein Limited Partnership besteht mindestens aus einem General und einem Limited Partner. Der Limited Partner fungiert als Investor mit beschränkten Kontrollrechten, er kann nicht an der Geschäftsführung teilnehmen. Der General Partner dagegen leitet und haftet für das Unternehmen. Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig., ausserdem muss ein Certificate of Limited Partnership beim Secretary of State beantragt werden. Diese Gesellschaftsform ist vergleichbar mit der deutschen Kommanditgesellschaft (KG).

Limited Liability Company

Die Limited Liability Company (LLC), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ist nicht in allen Bundesstaaten der USA anerkannt. Die Besteuerung der LLC variiert in den einzelnen Staaten. Die Gesellschafter werden persönlich besteuert, wobei die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Zur Gründung der Gesellschaft müssen die Filing Documents beim Secretary of State registriert und ein Operation Agreement von mindestens zwei Gesellschaftern vorlgelegt werden. Eine LLC ist vor allem für Amerikaner interessant, da durch diese Unternehmensform Steuervorteile entstehen können. In einigen Fällen gilt dies auch für deutsche Unternehmen.

Corporation

Die Corporation ist die bevorzugte Gesellschaftsform in den USA und mit über 70% die am häufigsten verwendete Form deutscher Unternehmen zur Gründung von Niederlassungen in den Vereinigten Staaten. Die Gründung einer Corporation kann (unabhängig von der Größe des Unternehmens) relativ schnell und einfach in jedem Bundesstaat durch Einreichung einer Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) durchgeführt werden. Der Bundesstaat, in dem die Registrierung erfolgt, ist auch juristischer Sitz der Corporation. Das Recht des jeweiligen Bundesstaates bestimmt die organisatorische und gesellschaftsrechtliche Struktur der Corporation. Sie kann ihrer Geschäftstätigkeit aber auch in jedem anderen Bundesstaat nachgehen. Dazu ist lediglich eine Zweitregistrierung in dem jeweiligen Bundesstaat nötig.

Der mit einer Corporation verbundene Verwaltungsaufwand ist höher der der o.g. Gesellschaftsformen. Auch ist die Besteuerung oft höher, da die Corporation der Doppelbesteuerung unterliegt. Dem kann man durch Gründung einer so genannten S-Corporation vorbgebeugt werden. Für die Gründung einer Corporation ist die amerikanische Staatsbürgerschaft nicht nötig, allerdings muss eine empfangs- und zustellberechtigte Person mit Hauptwohnsitz in den USA angegeben werden. Der Vorteil dieser Unternehmensform liegt vor allen Dingen in der beschränkten Haftung der Corporation. Ausserdem ist es für eine Corporation einfacher, Kapital von mehreren Investoren zu erhalten.

Sollten Sie Fragen haben, welche Unternehmensform die richtige für Ihren Einstieg in den US-Markt ist, so können sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Gerne schlagen wir Ihnen auch qualifizierte Anwälte, Buchprüfer und Steuerberater vor und helfen Ihnen bei der Wahl des optimalen Standorts.

 

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung oder abschließende rechtliche Betrachtung dar. Da das amerikanische Recht jederzeit geändert werden kann, können die hier gemachten Ausführungen unvollständig oder teilweise überholt sein. Die GACC California lehnt ausdrücklich jede Haftung für Konsequenzen ab, die aus dem Vertrauen auf den Inhalt dieser Informationen heraus entstehen.