In einer Zeit, in der betriebliches und privates Vermögen in zunehmendem Maße auch im Ausland vorhanden ist, erlangt die Erfassung und Lösung der damit verbundenen Vermögensnachfolgefragen zentrale Bedeutung.
Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Angehöriger in den USA verstirbt und die Erben vor dem Problem stehen, nicht auf die Hinterlassenschaften (Geld, Aktien, Immobilien, Unternehmensanteil etc.) zugreifen zu können. Mögliche Ursachen liegen häufig in den Unterschieden im US-amerikanischen und deutschen Erbschaftsrecht oder in auftretendenden Schwierigkeiten bei der Abwicklung der Erbschaft. Dabei können weiterhin sprachliche Verständigungsprobleme auftreten oder Fragen hinsichtlich der Zuständigkeit entstehen.
Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer Kalifornien steht Ihnen bei diesen Problemen gern hilfreich zur Seite. Da jeder Fall von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, können wir an dieser Stelle kein allgemein gültiges Leistungspaket vorstellen, sondern nur einen kleinen Überblick geben.