Ausländische Unternehmen die Nahrungsmittel in die USA einführen möchten, müssen sich bei der Food and Drug Administration (FDA) registrieren lassen. Gemäß den Vorschriften in Code of Federal Regulations (21 CFR 1005.25 und 21 CFR 814.20 (a)) schreibt die FDA vor, dass für eine Registrierung ein US-Agent vorhanden sein muss. Dieser muss einen Wohnsitz oder Geschäftssitz in den USA haben (ein Postfach oder ein Telefondienst ist nicht zulässig).
Die Aufgabe dieses US-Agenten liegt darin, die vorgeschriebene Kontakt- und Vermittlungsperson zwischen der FDA und dem ausländischen Unternehmen zu sein und damit auch zu jedem Zeitpunkt erreichbar. Das heißt er unterstützt die FDA in der Kommunikation mit dem ausländischen Unternehmen, beantwortet Fragen des FDA in Bezug auf die zu importierenden Produkte des Unternehmens in die USA, hilft mit bei geplanten bzw. durchzuführenden Kontrollen und ist verantwortlich für die Weiterleitung von Informationen und Unterlagen/Papieren der FDA an die ausländische Firma, wenn diese nicht im direkten Kontakt mit der FDA treten kann. Gegenüber konkurrierenden Unternehmen ist der US-Agent zu Stillschweigen verpflichtet!
Damit diese Registrierung möglichst schnell und ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden kann, steht die GACC California (mit Hauptsitz in San Diego) Unternehmen in Deutschland als US-Agent zur Verfügung. Wir übernehmen den gesamten Aufgabenbereich und bringen Sie schnell an Ihr Ziel!
Wenn Sie sich für diesen Service interessieren, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!