Eröffnung eines deutschen Bankkontos für U.S. Corporations und LLCs

Amerikanische Unternehmen, die in Deutschland handeln oder verkaufen, benötigen oft ein deutsches Bankkonto damit ihre deutschen Kunden und Partner nicht mit komplizierten und kostspieligen Auslandüberweisungen belastet werden. Aber auch für das Unternehmen selbst ist es von Vorteil, ein deutsches Bankkonto zu besitzen, weil Zahlungen innerhalb von Europa leichter und schneller erhalten und getätigt werden können.

Oft ist es schwierig für U.S.-Unternehmen, alle benötigten Informationen zur Kontoeröffnung zusammenzutragen, da zahlreiche deutsche Banken unterschiedliche Richtlinien verfolgen. Viele Unterlagen und Dokumente, wie zum Beispiel der Bescheid der IRS (dem amerikanischen Finanzamt) zu Ihrer Steuernummer oder das Certificate of Status werden von den U.S.-Firmen verlangt. Außerdem ist es oft nötig, dass ein deutscher oder amerikanischer Rechtsanwalt die Dokumente beglaubigt und dem Unternehmen mit einer “Legal Opinion” bescheinigt, dass es die nötigen Voraussetzungen mitbringt.

Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer Kalifornien steht Ihnen bei der Eröffnung eines deutschen Bankkontos gern hilfreich zur Seite.

Wir unterstützen Sie bei den wichtigen Schritten wie
  • der Beschaffung des Auszugs aus dem U.S.-Handelsregister und allen weiteren einzureichenden Dokumenten
  • ggf. der Vermittlung eines Anwalts, der Ihnen die o.g. “Legal Opinion” ausstellt
  • den Gesprächen mit den deutschen Banken

Wir sind während des gesamten Prozesses für Sie da und setzen uns für Sie ein.

Da jeder Fall von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, können wir an dieser Stelle kein allgemein gültiges Leistungspaket vorstellen, sondern nur einen kleinen Überblick geben.

Wenn Sie sich für ein individuelles Angebot interessieren, füllen Sie bitte das folgende Formular aus.

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