B-1 Visum für Geschäftsreisende in die USA (Business Visitor / Tourist)
Jeder, der sich aus geschäftlichem Grund länger als 90 Tage in den USA aufhält bzw. öfter in den USA geschäftlich unterwegs ist, benötigt ein B-1 Visum. Das B-1 Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, welches für Personen gedacht ist, die aus geschäftlichen (B-1 Business Visitor, Geschäftsvisum) oder touristischen Gründen (B-2 Tourist Visa, Touristenvisum) in die USA einreisen wollen. Das B-1 Visum kann mit einer Gültigkeit von 1 bis 10 Jahren ausgestellt werden.
Geschäftlich Reisende die nicht länger als 90 Tage am Stück bzw auch mehrmals im Jahr einreisen können das Visa Waiver Program (ESTA) nutzen. Wichtig hierbei ist, dass hier die gleichen Vorschriften gültig sind wie beim B-1 Visum. Es ist daher anzuraten, dass auch VWP-Reisende sich unbedingt vorbereiten.
Reisende anderer Nationalitäten mit dessen Land kein VWP besteht benötigen immer ein Visum.
Wer kann das B-1 Visum beantragen?
Dieses Visum wird von Unternehmern und Mitarbeitern von Unternehmen genutzt, die sich beschränkt geschäftlich in den USA aufhalten; außerdem von Angehörigen religiöser und wohltätiger Berufe, ausländischen Vorständen von U.S. Unternehmen, persönlichen/häuslichen Angestellten von U.S. Staatsbürgern im Ausland, professionellen Sportlern, Flugpersonal, Praktikanten der UNO etc.
Eine weitere wichtige Nutzung ist das Visum für Mitarbeiter und Monteure, die Maschinen und Anlagen in Betrieb nehmen, Anlagen warten und Garantieleistungen erbringen.
Antragsteller müssen verschiedene Nachweise bei der Beantragung erbringen. Es sollte genau geprüft werden, ob das B-1 Visum in Frage kommt, da die Anforderungen der US-Behörden streng sind.
Unser B-1 Service steht allen Antragstellern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz offen.
Wie wird das B-1 Visum beantragt?
Das B-1 Visum muss beim zuständigen Konsulat beantragt werden. Unser Service unterstützt Sie bei der Planung, den Vorbereitungen sowie den Formularen für Sie und Ihre Mitarbeiter. Wir helfen Ihnen dabei, alle Unterlagen vollständig und korrekt auszufüllen, nötige Nachweise und Bescheinigungen zusammenzustellen und bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf das Gespräch in der U.S. Botschaft vor. Anträge von mehreren Mitarbeitern eines Unternehmens sollten stets mit einem Experten besprochen werden.
Angebot für Unternehmen
Im Rahmen unseres Visumsservice haben Unternehmen und Mitarbeiter die Möglichkeit den Service für jeden Mitarbeiter einzeln zu buchen. Weiterhin bieten wir Firmenschulungen zum Thema "Geschäftsreise USA" und "Monteuere in den USA" an. Gern bieten wir auch Schulungen nur für Ihr Unternehmen.
Ihr B-1 Visum wurde abgelehnt?
Ablehnungen kommen immer dann vor, wenn Ihre eingereichten Unterlagen unschlüssig waren oder Angaben enthalten, die weitere Fragen aufwerfen. Ob Ihr Antrag abgeleht wurde, erfahren Sie bereits bei Ihrem Botschaftstermin. Wurde Ihr Antrag erstmalig abgelehnt, so sind Folgeanträge eine Herausforderung.
Oft jedoch beginnen die Problem nicht beim Botschaftsbesuch, sondern bei der Einreise (Secondary Inspection) am Flughafen oder einer Grenze (Port of Entry). Vielfach können solche Einreiseversuche mit der Zurückweisung und einem Rückflug enden.
Besonderes Augenmerk sollte stets auf der Gruppe der Monteure und Servicetechniker liegen. Diese Reisenden sollten immer auf ihren Botschaftsbesuch, auf die einzelnen Einreisen und den Aufenthalt am Montageort vorbereitet werden. Bedenken Sie: ein Monteur, der ohne Nachweise und Visum beim Auftraggeber in den USA tätig wird, kann für illegale Beschäftigung bzw. Schwarzarbeit belangt werden.
Nicht selten kommt es vor, dass Monteure durch Zurückweisung bei der Einreise gar nicht erst die Baustelle erreichen und so Fertigstellungszeiten und Projekte sich verzögern oder gar unmöglich werden können mit all den ökonomischen Konzequenzen.
Bedenken Sie immer die persönlichen visarechtlichen Folgen für diesen Mitarbeiter.
Bitte nutzen Sie unseren B-1 Visumsservice, bevor Sie Ihren Botschaftstermin wahrnehmen, um mögliche Stolperfallen von Anfang an auszuräumen.
Was beinhaltet unser B1 Visumsservice
- Prüfung Ihres Falles mit den geltenden Regeln
- Abstimmung der Antragsstrategie
- Entwurf von Schreiben
- Zusammenstellen von Unterlagen
- einstündiges persönliches Telefonat zur Vorbereitung auf den Botschaftsbesuch
- Hilfe beim Form DS-160
- Hinweise zur Einreise
- Bearbeitungszeit ca. 1 Woche
- Hilfe und Beratung bei Ablehnung
- Besprechung der Wieder-Antragsstrategie
Beratung
Für Fragen zum B-1/B-2 Visum stehen wir Ihnen telefonisch montags bis freitags zwischen 10 und 16 Uhr unter 0341-2252022 oder per Kontaktformular zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zum B-1 Visum? Dann füllen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular aus. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.












